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Corporate Governance - KSK Heinsberg 2019 - Bericht an die Gesellschaft

Corporate Governance

Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die Kreissparkasse Heinsberg erfüllt die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie im Sparkassenrecht niedergelegt sind. Die Werte der Sparkasse fasst unser Unternehmensleitbild zusammen. Damit stellen wir uns unserer Verantwortung, schaffen Vertrauen und sichern unseren wirtschaftlichen Erfolg.

Unsere grundlegenden Werte lauten „Sicherheit/Verlässlichkeit”, „Individuelle Wertschätzung”, „Innovationsfähigkeit”, „Fairness und Transparenz” sowie „Nachhaltigkeit”. Unser Wertesystem bestimmt den Umgang mit unseren Anspruchsgruppen.

In Ergänzung zu diesen Instrumenten wurde im Berichtsjahr eine „Ethik-Richtlinie“ erarbeitet, die alle wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit in einem verbindlichen Verhaltenskodex für alle Beschäftigten unseres Instituts zusammenfasst. Die Veröffentlichung erfolgte im Frühjahr 2019.

Grundlagen der Unternehmensführung

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, SpkVO, Spk-Satzung). Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:

  1. Sparkassen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurden.
  2. Sparkassen haben die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Der öffentliche Auftrag prägt das gesamte Geschäftsmodell der Sparkasse. Sparkassen handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; ihre Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute. Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind: Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise, Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche, Kreditversorgung des Mittelstandes, gemeinnützige Tätigkeit der Sparkassen, Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs sowie Beratungs- und Bildungsfunktion.
  4. Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
  5. Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließen oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

  • Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter.
  • Der Träger wählt und entsendet Repräsentanten in den Verwaltungsrat (demokratische Legitimation) und stellt sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen.
  • Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme.
  • Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.
  • Verwaltungsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Sparkasse eng zusammen.

Corporate Governance Kodex

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg hat den "Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen" unterzeichnet. Dieser stellt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung dar. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse und eine nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sorgen.

H11 Grundsätze der Unternehmensführung
H11 Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung keine Berichterstattung
Corporate Governance Kodex vorhanden

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Überwachung der Themenbereiche Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstige strafbaren Handlungen wird durch den Geldwäschebeauftragten, angesiedelt bei der SIZ GmbH, vorgenommen. Korruptionsrisiken sind dabei eine Teilmenge der sonstigen strafbaren Handlungen. Die jeweiligen Risiken werden in verschiedene Typologien eingeteilt und einzelnen Risikoträgern zugeordnet. Diesen zunächst erhobenen Bruttorisiken werden schadensminimierende Maßnahmen aus der IT und der schriftlich fixierten Ordnung gegenübergestellt. Die verbleibenden Nettorisiken werden durch den Geldwäschebeauftragten bewertet. Nettorisiken aus der Thematik Korruption wurden im Berichtsjahr als grundsätzlich niedrig eingeschätzt.

Im Management operationeller Risiken werden darüber hinaus Korruptionsrisiken bewertet und hinsichtlich des Risikogehalts jährlich einer Bewertung unterzogen. Unter der Überschrift „Bewusste Vorteilsnahme/Beihilfe/Bestechlichkeit/Korruption“ wird dieses Risiko als wesentliches Szenario betrachtet. Im Berichtszeitraum sind keine Korruptionsfälle bekannt geworden.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen zu beachten.

Die grundsätzliche Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben überwacht in unserem Haus die speziell dazu geschaffene Abteilung Compliance. Sie hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen innerhalb der Sparkasse. Die Abteilung Compliance ist unabhängig vom operativen Geschäft und übt die Compliance-Funktion nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aus. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme aller rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie deren Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Sparkasse ermöglicht eine frühzeitige Identifizierung potenzieller Risiken und zeigt künftigen Handlungsbedarf auf. Damit unterstützt die Abteilung Compliance den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Von allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie stets rechtskonform handeln. Alle sind aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten bzw. die Abteilung Compliance zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen. Dazu wurde zum 1. Januar 2014 ein Hinweisgebersystem eingeführt. Ansprechpartner für vertrauliche Meldungen ist der Compliance-Beauftragte nach den MaRisk.

Die Überwachung der rechtlichen Vorgaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz haben wir an die SIZ GmbH ausgelagert. Von dort werden alle gesetzlichen Vorgaben nach dem WpHG wie z. B. Interessenskonflikte, Insiderhandel, Marktmanipulationen sowie weitere Wohlverhaltensregeln überwacht. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesen Themen regelmäßig geschult.

Die Compliance-Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet.

Die Risikobewertungsverfahren der Internen Revision beinhalten unter anderem eine Analyse des Risikopotenzials der Aktivitäten und Prozesse unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen. Dabei wird auch die Manipulationsanfälligkeit der Prozesse durch Beschäftigte der Sparkasse angemessen berücksichtigt.

Auch das Thema "Annahme von Geschenken und Zuwendungen" erfordert im Rahmen der Verhinderung von sonstigen Straftaten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern höchste Sensibilität. Wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass Beschäftigte eines Unternehmens bestechlich sind, können hieraus sehr große Schäden für die Reputation und das Image des Unternehmens entstehen. Es ist daher zwingend erforderlich, bereits jeglichen Anschein zu verhindern, dass Dienstleistungen unserer Sparkasse durch Gefälligkeiten zu beeinflussen sind. Daher hat die Kreissparkasse eine interne "Geschenkerichtlinie" veröffentlicht, in der alle Aspekte zusammengefasst sind. Diese "Geschenkerichtlinie" enthält sowohl Regelungen für die Annahme von Belohnungen und Geschenken als auch Regelungen für die Gewährung von Zuwendungen und Geschenken an Kundinnen und Kunden.

Politische Interessenvertretung

Die Kreissparkasse Heinsberg ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe: der Management-Akademie und der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – University of Applied Sciences. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Es wurden keine politischen Spenden getätigt.

H13 Compliance und Korruptionsbekämpfung
H13 Umsetzung von Compliance Status
Abteilung Compliance implementiert
Compliance-Beauftragter vorhanden
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung regelmäßig
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat regelmäßig
Externer Compliance-Bericht keine Berichterstattung

Achtung der Menschenrechte

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit sind für uns selbstverständlich. Unser Geschäftsmodell ist regional und gemeinwohlorient ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, die mit unserer Geschäftstätigkeit sowie mit unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind. Daher gibt es in unserem Institut keine gesonderte Risikoanalyse und entsprechend auch kein gesondertes Konzept zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.

Achtung der Menschenrechte

Für die Kreissparkasse Heinsberg gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Unsere Geschäftstätigkeit ist auf den Kreis Heinsberg begrenzt. Wir vergeben Aufträge vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen, die ebenso wie die Sparkasse deutschen Gesetzen und Rechtsvorschriften unterliegen. Die „Richtlinie zur Auftragsvergabe an Lieferanten und Dienstleister“ der Kreissparkasse Heinsberg beschreibt die Grundsätze zur unternehmerischen Verantwortung, sie wird seit dem Jahr 2014 angewendet.

Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Kreissparkasse Heinsberg orientiert sich an den gültigen Gesetzen, Verordnungen, Vereinbarungen wie z. B. Grundgesetz, AGG, LGG NRW, LPVG, Arbeitszeitgesetz, Entgelttransparenzgesetz, Entgeltordnung, TVöD, Unternehmensleitbild, Dienstanweisung, Vereinbarung zur variablen Arbeitszeit usw.

Individuelle Wertschätzung, Sicherheit, Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit, Fairness und Transparenz sowie Innovationsfähigkeit sind die Prinzipien unseres täglichen Handelns, die in unserem Leitbild festgehalten sind. Damit stellen wir uns unserer Verantwortung, schaffen Vertrauen und sichern unseren wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Unternehmensvision - "Wir sind der leistungsfähigste Finanzdienstleister im Kreis Heinsberg. Mit innovativen Angeboten und einem Bekenntnis zum nachhaltigen Wirtschaften erfüllen wir die Ansprüche, die an uns gestellt werden." - kann nur realisiert werden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sind, engagiert und motiviert zu arbeiten. Die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen sollen durch eine Personalpolitik geschaffen werden, die sich nicht nur an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen, sondern auch an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert.

Bei Benachteiligungen haben wir als Anlaufstellen für unsere Mitarbeiter*innen eine AGG-Beauftragte mit Stellvertreter, die die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes überwachen, sowie eine Gleichstellungsbeauftragte mit Stellvertreterin, die die Gleichbehandlung von Frau und Mann bzw. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie anstreben und fördern. Beide Anlaufstellen dienen als Beschwerdestellen für unsere Mitarbeiter*innen - ebenso wie unser Personalrat bzw. unser Schwerbehindertenbeauftragter bei Unstimmigkeiten oder Benachteiligungen unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. mit Führungskräften. Im Rahmen der Vermeidung von Benachteiligungen bzw. bei Beschwerden dient in erster Linie ein vertrauensvolles Gespräch mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten, spätestens im Rahmen eines regelmäßigen Beurteilungsgespräches in festgelegten Abständen.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Wir verfügen über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kunden systematisch analysieren.

Lieferanten und Dienstleister

Die Kreissparkasse Heinsberg erwartet, dass Lieferanten und Dienstleister ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen sowie die gesetzlichen nationalen Normen und internationalen Standards wahren und achten. Zusätzlich erwartet die Kreissparkasse Heinsberg, dass die Lieferanten und Dienstleister bei ihren Vertragspartnern ebenfalls darauf achten, dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Bei einer Auftragsvergabe ab 25.000 Euro pro Jahr je Lieferant/Dienstleister stellen wir diesen unsere „Richtlinie für die Auftragsvergabe an Lieferanten und Dienstleister der Kreissparkasse Heinsberg“ zur Verfügung. Die Inhalte dieser Richtlinie sind Bestandteil der Auftragsvergabe und müssen von den Lieferanten/Dienstleistern anerkannt werden.

Neben den Inhalten der „Richtlinie für die Auftragsvergabe an Lieferanten und Dienstleister der Kreissparkasse Heinsberg“ verpflichten sich alle Auftragnehmer, die von unserem IT-Management und unserer Bauabteilung beauftragt werden, Aufträge so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbands, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln beachtet werden. Diese Verpflichtung ist Bestandteil des Vertrags. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Ein gesondertes Verfahren zur Prüfung dieser Verpflichtungen besteht nicht und ist derzeit nicht angedacht.

Eigenanlage

Die Kreissparkasse Heinsberg investiert ausschließlich innerhalb der geografischen Grenzen Deutschlands, z. B. in Anleihen der Bundesländer oder deren Förderbanken sowie in die Landesbanken der Sparkassenorganisation. Investitionen in Rohstoffe oder in Grundnahrungsmittel wie Weizen, Mais, Soja, Fisch oder Vieh sind in unseren Anlagerichtlinien ausgeschlossen.

Pädagogisches JVA-Modellprojekt für Prävention und Rückfallprophylaxe

Ein pädagogisches Modellprojekt der JVA Heinsberg will Maßstäbe setzen: Im „Haus der intensivpädagogischen Betreuung“ (HipB) lernen junge Strafgefangene, wie sie ein Leben in sozialer Verantwortung führen können. Das Konzept soll viele neue Erkenntnisse ermöglichen, die auch außerhalb des Strafvollzuges hilfreich sein könnten.

Kultureinrichtungen im Kreis investieren in neue Ideen der Wissensvermittlung

Das Begas Haus in Heinsberg digitalisiert viele seiner Exponate zur Heimat- und Kulturgeschichte des Kreises. Die Sammlung des Museums reicht von steinzeitlichen Werkzeugen über mittelalterliches Kunsthandwerk bis zu neuzeitlichen Gegenständen wie Vasen aus dem Biedermeier. Schulen hat man dabei ganz besonders im Blick.

Heinsberger Unternehmen entwickelt innovativen Luftfilter – einige Schulen wollen das Produkt einsetzen

Das Heinsberger Unternehmen Trotec GmbH hat einen innovativen Luftfilter entwickelt, der nach Unternehmensangaben Präsenzunterricht auch unter Pandemie-Bedingungen möglich machen könnte. Der Hochleistungsluftfilter ist laut Hersteller in der Lage, bis zu 99 Prozent aller Viren und Keime herauszufiltern, die sich in der Luft befinden.

Exzellenzinitiative des Landes fördert Musikprofil-Schulen

Musische Bildung ist wichtig für Kinder, spielt aber oft eine untergeordnete Rolle in der Bildungspolitik. Das Land Nordrhein-Westfalen will nun mit einem landesweiten Schulversuch ein Ausrufezeichen setzen: An sogenannten Musikprofil-Schulen sollen musikalisch begabte Kinder und Jugendliche ganz besonders gefördert werden.

MINT-Informationsvermittlung ohne Computer

Digitalisierung ist nicht alles: Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ setzt sich für erlebnisbasierte Methoden der naturwissenschaftlichen Vermittlung ein. Mit spannenden Experimenten, interessanten Basteleien und unterhaltsamen Spielen werden Kinder und Jugendliche an unterschiedliche naturwissenschaftliche Themen herangeführt.