Bericht an die Gesellschaft

Personal - KSK Heinsberg 2017 - Bericht an die Gesellschaft

Personal

Neugierig auf neue Arbeitsweisen

Die Digitalisierung verändert viele Wirtschaftszweige, auch die Finanzbranche. Für Finanzinstitute ist es darum besonders wichtig, die eigene digitale Kompetenz kontinuierlich auszubauen. Die Kreissparkasse Heinsberg veranstaltete im vergangenen Jahr ein „Digital Camp“ für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gab diesen ausreichend Gelegenheit, sich mit neuen Bezahltechniken, Apps und Technologien zu beschäftigen.

Die Beraterinnen und Berater wirken als Multiplikatoren, begleiten Kundinnen und Kunden in diesem Bereich und unterstützen diese bei der Anwendung neuer Angebote. Das „Digital Camp“ setzte daher vor allem auf die im Haus schon vorhandene Kompetenz: Eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten den Teilnehmenden die Palette der digitalen Angebote vor und erläuterten Nutzungsmöglichkeiten und Potenziale.

Diese Beiträge aus erster Hand sind ein wichtiger Baustein, denn die Digitalisierung erfordert auch einen Kulturwandel. Das persönliche Ausprobieren digitaler Applikationen ist ebenso wichtig wie die persönliche Identifikation und Aufmerksamkeit für innovative Themen.

Beschäftigungspolitik

Bewertung von Risiken im Bereich Arbeitnehmerbelange

Grundlage für die Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags und für die Erreichung unserer Unternehmensziele sind kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unsere Kundschaft qualifiziert und verlässlich beraten. Die Digitalisierung und der demografische Wandel sind im Personalbereich wichtige Herausforderungen, denen wir uns als Sparkasse stellen.

Als Arbeitgeberin ist die Sparkasse gefordert, die Kompetenzen ihrer Beschäftigten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die fachliche Weiterqualifizierung ist ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. Wesentliche Handlungsfelder unserer Personalarbeit sind daher die Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation aller Beschäftigen sowie der Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit durch ein familienfreundliches und gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld. Dies trägt auch zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität bei, die für die Bindung und Rekrutierung motivierter und leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig ist.

Beschäftigungspolitik

Die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Heinsberg ist auf den Kreis Heinsberg begrenzt, die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus, fördern ihre Fähigkeiten und entwickeln ihre Kenntnisse umfassend weiter. Unsere Ausbildungsquote betrug 7,8 Prozent im Berichtsjahr. Mehr als 85 Prozent aller Auszubildenden haben wir 2017 nach dem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Kreissparkasse Heinsberg beträgt 19,4 Jahre.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen“ in dem Gehälter, die Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 99,2 Prozent aller Beschäftigten der Kreissparkasse Heinsberg haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertarifliche Verträge dürfen die Beschäftigten nicht schlechter stellen als Beschäftigte mit Tarifvertrag. Als regional in Deutschland tätiges Kreditinstitut beschäftigt die Kreissparkasse Heinsberg alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Eine transparente Personalentwicklung ist uns ein wichtiges Anliegen. Das für alle Beschäftigten zugängliche Personalhandbuch beschreibt unser Personalentwicklungssystem sowie notwendige Qualifizierungsanforderungen und -voraussetzungen. Regelmäßige Potenzialanalysen, die Einrichtung von Traineéstellen sowie die Sicherstellung eines Ausbildungsvorlaufes bei Stellenneubesetzungen sollen sicherstellen, dass das Qualifikationsniveau unserer Beschäftigten angemessen ist und auf Vakanzen rechtzeitig reagiert werden kann. Zur Deckung möglicher Fluktuationen in Bereichen mit weitergehenden, speziellen Qualifizierungsanforderungen wurde durch die Schaffung von Traineéstellen besondere Vorsorge getroffen, um unseren Kundinnen und Kunden eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zu bieten und nachhaltige Störungen der Betriebsabläufe durch das Ausscheiden von Beschäftigten zu verhindern.

Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus achten wir auf eine werte- und teamorientierte Führungskultur. Regelmäßige Beurteilungen und Mitarbeiterbeteiligungen unterstützen unsere Personalpolitik. Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich im Rahmen von  Beschwerderechten, Personalentwicklungs­prozessen und Feedbackmechanismen sowie auch speziellen Dialogformaten wie Mittagsrunden mit dem Vorstand oder dem Jahrestreff regelmäßig einbringen. Das Ideenmanagement eröffnet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse zu beteiligen. Wir ermutigen alle Beschäftigten, auf diesem Wege neue Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen und sich an thematischen „Ideenaktionen“ zu beteiligen. So sind in den vergangenen Jahren regelmäßig Verbesserungen für unsere Arbeit entstanden.

Für die breite interne Akzeptanz der Nachhaltigkeitspolitik wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entwicklungsprozess eingebunden. Bei der Integration von Nachhaltigkeit in das Unternehmensleitbild ermöglichten z. B. Informationsveranstaltungen mit dem Vorstand, ein „Leitbild-Forum“ im Intranet und Mitarbeiter-Workshops eine breite Beschäftigung mit dem Thema. Darüber hinaus tragen alle Führungskräfte in ihren Organisationseinheiten die Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik, fördern das entsprechende Bewusstsein bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und identifizieren Verbesserungspotenziale.

H14 Beschäftigungspolitik Anzahl Männer Frauen
Beschäftigte gesamt 643 256 387
Beschäftigte aus der Region 574 223 351
Führungskräfte aus der Region 54 47 7
Auszubildende 50 25 25
Davon: Ausbildung im Berichtsjahr abgeschlossen 20 8 12
Davon: unbefristet übernommen 11 5 6
Davon: befristet übernommen 6 1 5
  • 19,4 Jahre Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit
  • 7,78 % Ausbildungsquote
  • 85,00 % Übernahmequote

Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit

Auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen werden Frauen und Männer in der Kreissparkasse Heinsberg für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Alle Arbeitsplätze in der Sparkasse sind entsprechend der mit ihnen verbundenen Anforderungen und zu bewältigenden Aufgaben bezogen auf die Vergütungsgruppe bewertet. Diese Bewertung fließt in den Stellenplan der Kreissparkasse Heinsberg ein. Unter Beachtung der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Mitbestimmungsrechte des Landespersonalvertretungsgesetzes erhalten dementsprechend Frauen und Männer als Beschäftigte der Kreissparkasse Heinsberg bei vergleichbaren Arbeitsplätzen und gleicher Formalqualifikation die gleichen Vergütungen.

Die Kreissparkasse Heinsberg beachtet die Gleichstellung von Mann und Frau nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern, werden Frauen in unterrepräsentierten Bereichen anhand eines Frauenförderkonzepts gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel dieses Gesetzes ist weiterhin, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern.

Weiter haben wir die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes 2017 umgesetzt. Sichergestellt wird die Gleichbehandlung weiterhin durch interne Stellenausschreibungen und Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats und der Stellungnahme zu personellen Entscheidungen durch die Gleichstellungsbeauftragte. 

Die Kreissparkasse Heinsberg hat eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin ernannt, die ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Im vergangenen Jahr wurden keine Eingaben bei der Gleichstellungsbeauftragten gemacht.

H15 Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit Anzahl Männer Frauen
Beschäftigte inkl. Auszubildenden 643 256 387
Gleichstellungsbeauftragte 2 0 2
Beschäftigte mit Tarifvertrag 638 252 386
  • 99,22 % Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag

Förderung von Diversität

Bei der Kreissparkasse Heinsberg arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlicher ethnischer Herkunft und religiöser Zugehörigkeit; alle Altersgruppen sind in der Belegschaft vertreten.

Dem Vorstand der Kreissparkasse Heinsberg gehören derzeit zwei Männer als Mitglieder sowie eine Frau und ein Mann als stellvertretende Mitglieder an. Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen, die eine Mindestzahl von Berufsjahren bedingen. Insofern sind keine unter 40-Jährigen in diesem Organ vertreten. Im Verwaltungsrat als Kontrollorgan liegt der Anteil der weiblichen Mitglieder bei 13 Prozent, von den Mitgliedern des Sparkassenzweckverbands sind 19 Prozent weiblich.

Förderung von Frauen in Führungspositionen

Als ein Entwicklungsfeld sehen wir die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. 60 Prozent unserer Beschäftigten sind Frauen, ihr Anteil an den Führungskräften (Führungsebenen 1-3) liegt aktuell bei 13 Prozent. Diesen Wert möchten wir deutlich verbessern: Mittelfristig soll der Anteil der weiblichen Führungskräfte über alle Hierarchieebenen verdoppelt werden. Dazu setzen wir seit 2014 ein ganzheitliches und stufenweise wirksames Frauenförderkonzept um. Es umfasst die gezielte Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen für Berufsanfängerinnen sowie individuell gestaltete Mentoring-Programme. Durch Teilzeitangebote und die Vergabe von Führungsaufgaben in Teilzeit bzw. Jobsharing soll die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Weiterentwicklung ebenfalls verbessert werden.

H16 Förderung von Diversität Anzahl gesamt männlich weiblich < 30 J 30-50 J > 50 J
Führungsebene
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden) 643 256 387 132 284 227
Vorstand 5 4 1 0 1 4
Führungskräfte 55 48 7 4 26 25
Personalrat 11 8 3 2 7 2
Zusammensetzung der Kontrollorgane
Verwaltungsrat 15 13 2 0 4 11
Zweckverband 26 21 5 1 10 15
  • 13 % Weibliche Führungskräfte
  • 13 % Weibliche Verwaltungsratsmitglieder
  • 19 % Weibliche Zweckverbandsmitglieder
Frauenanteil nach Hierarchieebenen
 
60%
Elternzeit

 
40%
Elternzeit
Beschäftigte
 
13%
Elternzeit

 
87%
Elternzeit
Führungskräfte

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Daher haben wir die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ fest in unserer nachhaltigen Personalpolitik verankert. Dazu gehört auch eine Kultur der Kollegialität, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen wir bespielsweise durch flexible Arbeitszeitregelungen sowie auch durch Unterstützung z. B. bei der Kinderbetreuung. Den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit fördern wir umfassend: So stellen wir für Mütter und Väter während der Elternzeit regelmäßige Informationsangebote zur Verfügung und bereiten die Wiedereingliederung in persönlichen Gesprächen gemeinsam mit ihnen vor.

Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir zahreiche Teilzeitmodelle an. Unser Ziel ist es, den Beschäftigten in Teilzeit ihrem Qualifikationsniveau entsprechende Arbeitsplätze zu bieten. Bei uns ist die Besetzung von Führungspositionen in Teilzeit möglich, sofern ein Teilzeitanteil von mindestens 25 Wochenstunden übernommen wird. Auf der 2. Führungsebene erwarten wir einen Teilzeitanteil von mindestens 30 Wochenstunden. Wir bieten Informationsgespräche für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die Elternzeit bzw. eine Freistellung zur Betreuung in Anspruch nehmen möchten.

Für diejenigen Beschäftigten, die nach der Elternzeit mit einem Arbeitszeitanteil von mindestens 51,95 Prozent wieder in ihre Berufstätigkeit einsteigen, bieten wir dabei eine Position an, die nach Möglichkeit ihrem bisherigen Anforderungsprofil entspricht. Als Arbeitgeber tragen wir so dazu bei, dass die eigene Karriereentwicklung nicht durch Elternzeit verlangsamt wird. So werden in der Kreissparkasse Heinsberg beispielsweise auch Führungspositionen in Teilzeit besetzt. Durch ein spezifisches Angebot mit flexiblen Arbeitszeitmodellen ermöglicht sie es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen mit den Anforderungen des Berufslebens zu verbinden.

Insgesamt haben 219 Beschäftigte im Berichtsjahr familienfreundliche Angebote genutzt. 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befanden sich in Elternzeit, 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehrten aus der Elternzeit zurück.

Rückkehr nach Elternzeit
Elternzeit 11
Männer
6 Elternzeit
Frauen

Gesundheitsförderung und -prävention

Die Kreissparkasse Heinsberg hat ein auf ihre Beschäftigten zugeschnittenes Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit implementiert. Das Angebot einer psychosozialen Betreuung richtet sich nicht nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern kann auch von Familienangehörigen genutzt werden. 

Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport und ergonomische Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten durch Informationsangebote und Seminare, aber auch durch Aktivitäten wie Sportkurse oder ein Massage-Angebot im Büro. 161 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzten diese Angebote im Berichtsjahr.

Besondere Förderung benötigen auch Beschäftigte, denen aufgrund langer krankheitsbedingter Ausfallzeiten eine gesundheitliche Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit droht. Für diesen Personenkreis wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschrift ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) implementiert, um eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Das BEM erfasst alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Personalabteilung hat dazu im vergangenen Jahr insgesamt 71 Beschäftigte zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dieses Angebot angenommen. Der Personalrat – bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung – wird immer in das BEM eingebunden. Gemeinsam wird im Gespräch geklärt, ob weitere Schritte notwendig sind und welche konkreten Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung, Versetzung, Reha) eingeleitet werden.

Handlungsprogramm

Unser Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange

Auf die persönlichen Anliegen ihrer Beschäftigten geht die Kreissparkasse Heinsberg mit folgenden Angeboten ein: 

Weiterbildungs-/Entwicklungswünsche unserer Beschäftigten: 

  • Veröffentlichung eines Personalentwicklungskonzeptes
  • regelmäßige Beurteilungs- und Fördergespräche mit der Führungskraft
  • Teilnahme an Potenzialanalyseverfahren
  • Entwicklungsgespräche mit der Personalabteilung
  • Angebot von internen und externen Fortbildungsveranstaltungen
  • bezahlte Freistellung für Fortbildungsveranstaltungen

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Nutzung von: 

- variabler Arbeitszeit,
- vielfältiger (auf Wunsch befristeter) Teilzeitmodelle,
- zusätzlichen Urlaubstagen gegen Entgeltumwandlung,
- unbezahlter Freistellungen für die Betreuung von Kindern,
- unbezahlter Freistellung für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. 

Ziel Umsetzungsmaßnahme Zeitraum Status
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Schnupperteilzeit, Urlaub gegen Entgelt 2016-2017 umgesetzt
Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten Gesundheitsmanagement: regelmäßig neue Angebote laufend umgesetzt

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns über Ihre Meinung und Ihre Anregungen zu unserem „Bericht an die Gesellschaft“.

Schreiben Sie uns einfach – wir sind neugierig.

Vielen Dank.
Ihre Kreissparkasse Heinsberg