Die Kreissparkasse Heinsberg ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Ihre Vorgängerinstitute wurden von den Kommunen vor über 115 Jahren errichtet, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt und prägt unser gesamtes Geschäftsmodell.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über Ihre Meinung und Ihre Anregungen zu unserem „Bericht an die Gesellschaft“.
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Vielen Dank.
Ihre Kreissparkasse Heinsberg